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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Urban Oasis GmbH

1. Geltungsbereich und abweichende Bedingungen

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen dem Käufer und der Urban Oasis GmbH als Lieferant.

1.2 Soweit für die Anwendbarkeit von Bestimmungen der vorliegenden AGB danach zu differenzieren ist, ob der Käufer „Verbraucher“ oder „Unternehmer“ ist, gilt die Legaldefinition des § 12 BGB.

1.3 Wird der Urban Oasis GmbH auch der Montageauftrag erteilt, so gelten für die Durchführung der Montage zusätzlich die unter Ziff. 13 niedergelegten Montagebedingungen.

1.4 Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich auch für zukünftige Geschäfte widersprochen. Von den Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie den Montagebedingungen abweichende Bedingungen des Käufers bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Urban Oasis GmbH .

2. Vertragsschluss

2.1 Der Käufer ist mit seiner Unterschrift unter den Auftrag an diesen gebunden (Antrag). Die Urban Oasis GmbH nimmt den Auftrag durch schriftliche Bestätigung an (Annahme).

2.2 Bestätigt die Urban Oasis GmbH den Auftrag nicht schriftlich binnen 3 Wochen ab dem Tag der Unterzeichnung durch den Käufer, so ist der Käufer an seinen Antrag nicht mehr gebunden, wenn er der Urban Oasis GmbH schriftlich eine Nachfrist für die Auftragsbestätigung von 7 Tagen gesetzt hat und die Auftragsbestätigung (Annahme) auch bis zum Ablauf dieser Frist nicht erfolgt.

3. Preise

3.1 Die vereinbarten Preise/Gesamtpreise gelten für die umseitig angegebenen Stückzahlen, Maße und Konstruktionsarten.

3.2 Ändern sich nach Vertragsschluss Stückzahlen, Maße oder Konstruktionsarten, so werden die vereinbarten Preise, der Gesamtpreis der Änderung entsprechend herabgesetzt bzw. erhöht.

3.3 Sind seit Vertragsabschluss mindestens 4 Monate vergangen und ändern sich danach Löhne oder Materialpreise, so ist die Urban Oasis GmbH zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, dass eine längere Preisgarantie vereinbart worden ist. Der Käufer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

4. Lieferung und Lieferzeit

4.1 Die Lieferung erfolgt an den vom Käufer genannten Ort.

4.2 Termine und Fristen für Lieferungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Urban Oasis GmbH schriftlich bestätigt wurden. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass der Besteller seine Vertragspflichten erfüllt hat, insbesondere die von ihm beizubringenden Unterlagen bei der Urban Oasis GmbH eingegangen sind und die verbindlichen Maße beim Lieferwerk vorliegen.

4.3 Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist – mindestens aber 3 Wochen – zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit die Urban Oasis GmbH eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

4.4 Soweit von der Urban Oasis GmbH nicht zu vertretende Umstände die Lieferung verzögern, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, bei unangemessener Verzögerung sind sowohl Käufer als auch die Urban Oasis GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nicht zu vertretende Umstände sind insbesondere Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen.

4.5 Bei Waren, die die Urban Oasis GmbH nicht selbst herstellt, ist richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von der Urban Oasis GmbH nicht zu vertreten ist und ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen war, dieses aber vom Zulieferer nicht erfüllt wurde. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich erstattet.

5. Gefahrtragung

5.1 Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch bei Versendung erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.

5.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

5.3 Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so hat er die Kosten der Lagerhaltung zu tragen.

6. Mängelrüge

6.1 Ist der Käufer Unternehmer, muss er offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Mängelrüge. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.2 Verbraucher müssen die Urban Oasis GmbH bei offensichtlichen Mängeln, Fehlmengen oder Falschlieferung innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Lieferung der Ware schriftlich hiervon unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Urban Oasis GmbH . Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht bei Arglist der Urban Oasis GmbH . Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.

6.3 Den Käufer trifft die Obliegenheit, Transportschäden unverzüglich schriftlich mitzuteilen und dem Frachtführer gegenüber zu dokumentieren.

7. Gewährleistung

7.1 Mängel der Ware werden, wenn der Käufer Unternehmer ist, durch die Urban Oasis GmbH zunächst nach ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung behoben, wobei ihr für die Vornahme der Nacherfüllung eine Frist von mindestens 4 Wochen einzuräumen ist. Die Urban Oasis GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist die Ersatzlieferung erneut mangelhaft, so ist der Urban Oasis GmbH auf ihr Verlangen nochmals die Möglichkeit zur Beseitigung des Mangels bzw. Neuherstellung innerhalb einer weiteren Frist von 2 Wochen einzuräumen. Nur wenn die Urban Oasis GmbH ihren Gewährleistungsverpflichtungen innerhalb der oben genannten Fristen nicht nachkommt oder die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, ist der Käufer berechtigt, angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Selbstvornahme, Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.2 Im Verhältnis zu Käufern, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in den folgenden Vorschriften nicht in zulässiger Weise hiervon abgewichen wird.

7.3 Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche für neu hergestellte Sachen zwei Jahre ab Ablieferung bzw. soweit die Montage geschuldet wird, ab Abnahme des Werkes. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme des Werkes.

8. Haftung

8.1 Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen sowohl aus vertraglichen als auch aus deliktischen und sonstigen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für die Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Urban Oasis GmbH .

8.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Die Haftung der Urban Oasis GmbH aus verschuldetem Unvermögen, Verzug, positiver Vertragsverletzung und Verschulden bei Vertragsabschluss wird außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit auf den Wert des Liefergegenstandes beschränkt.

8.4 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiterhin gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Urban Oasis GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

9. Zahlung

9.1 Die Zahlungen sind gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages in bar bzw. durch Überweisung zu leisten. Sie gelten erst dann als erfolgt, wenn sie beim Lieferant eingegangen sind, Überweisungen nach Eingang der Gutschrift.

9.2 Skontoabzüge sind nur dann berechtigt, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

9.3 Der Käufer hat er ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch den Lieferant anerkannt wurden. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Bauleistungen ist der Lieferant berechtigt, den von dem Käufer einbehaltenen Betrag durch Bankbürgschaft abzulösen.

9.4 Befindet sich der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so kann der Lieferant nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 7 Tagen, die als Kalenderwoche bezeichnet werden, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Käufer die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Der Lieferant behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.

10.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

10.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Lieferant unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

10.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferant hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

10.5 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für den Lieferant vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht dem Lieferant gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

10.6 Wird die Kaufsache mit anderen, nicht dem Lieferant gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Lieferant anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Lieferant.

11. Montagebedingungen

11.1 Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Entstehen dem Lieferanten Aufwendungen, weil eine Montage zum vereinbarten Liefertermin aufgrund von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, nicht begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann, hat der Käufer diese zu ersetzen.

11.2 Der Käufer versichert mit seiner Unterschrift, dass er entweder als Grundstückseigentümer zeichnet oder vom Eigentümer bevollmächtigt ist.

11.3 Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Wo Fundamentblöcke gesetzt werden, müssen Pflaster, Asphalt oder andere Beläge vom Käufer entfernt worden sein. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden befindlichen Gegenständen, die dem Lieferanten vor Aufnahme der Montagearbeiten nicht bekannt gemacht wurden.

11.4 Der Lieferant ist berechtigt, die Durchführung der Montage von der Begleichung der bei Ablieferung fälligen Zahlung abzüglich 10 % abhängig zu machen. Der Restbetrag ist zu bezahlen, wenn die Montagearbeiten abgenommen wurden oder als abgenommen gelten.

11.5 Für Schäden, die bei der Montage im oder am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen entstehen, haftet der Lieferant nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über dessen Entstehen und Wirksamkeit entspringende Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der Urban Oasis GmbH . Dies gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.2 Auf den Vertrag sowie dessen Abschluss ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

13. Salvatorische Klausel

13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.